Feinstaub-Plakette und Kraftfahrzeug-Schadstoffgruppen
Allgemeine Informationen zur Feinstaub-Plakette
Schon sieht man Fahrzeuge mit den grünen, gelben und rote Aufklebern an der Windschutzscheibe umherfahren. Hier erklären wir Ihnen, was Umweltzonen sind und wann Sie eine Feinstaubplakette benötigen.
Warum gibt es Umweltzonen?
Hintergrund für die Einrichtung sog. Umweltzonen in deutschen Großstädten ist die Feinstaubbelastung, hervorgerufen durch hohe Verkehrsbelastung und Schadstoffausstoß.
Die Hauptziele der Umweltzonen sind demzufolge eine Reduzierung des Schadstoffausstoßes, eine Verbesserung der Luftqualität und die Verminderung von Staus. Zudem wird durch die Einrichtung von Umweltzonen nach Möglichkeiten gesucht, die negativen Auswirkungen des motorisierten Verkehrs in den Innenstädten zu reduzieren.
Seit wann gibt es Umweltzonen?
Die ersten Umweltzonen traten bereits ab 01.01.2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover in Kraft. Grundlage dafür ist die Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge vom 10.10.2006, die bundesweit zum 01.03.2007 in Kraft getreten ist. Demnach können Städte, Kommunen und Gemeinden ab dem 01.03.2007 in ihren Grenzen sogenannte Umweltzonen ausweisen, zu denen die Zufahrt nur noch eingeschränkt erlaubt wird. Fahrzeuge, die nicht über die entsprechenden Plaketten verfügen, haben kein Zufahrtsrecht. Das Konzept der Umweltzonen basiert auf der EU Richtlinie 96/62/EG.
Wie erkenne ich Umweltzonen?
Umweltzonen sind räumlich definierte Zonen, in denen der Verkehr umweltverträglicher gestaltet wird. Dazu zählt auch die Beschränkung des zur Einfahrt berechtigten Fahrzeugbestands. Das Fahrverbot in der Umweltzone wird durch ein rechteckiges Schild (Zeichen 270.1) angezeigt.
Ein darunter befindliches Zusatzschild kann Ausnahmen vom Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer Feinstaubplakette ausweisen. Auf dem Zusatzschild ist die für die freie Fahrt benötigte Feinstaub-Plakette abgebildet – entweder nur die grüne Plakette oder in Verbindung mit der gelben und roten Plakette.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug eine Stadt mit auswiesener Umweltzone durchfahren oder besuchen möchten, benötigen Sie die erforderliche Umweltplakette. Sollte Ihr Fahrzeug die geforderten Emissionswerte nicht einhalten, können Sie die Umweltzone nicht befahren.
Welche Plakette für welches Fahrzeug?
Fahrzeuge werden in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Einteilung richtet sich nach den Emissionswerten. Je geringer die Emissionswerte desto höher ist die Gruppe, also Fahrzeuge mit den höchsten Emissionswerten erhalten keine Plakette, umweltfreundliche Autos mit geringen Emissionswerten dagegen die Gruppe 4.
Schadstoffgruppe 1: keine Plakette
Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette
Die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe wird durch die Emissionsschlüsselnummer bestimmt, die in den Fahrzeugpapieren steht. Die Plakette wird von innen an die Windschutzscheibe angebracht.
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,- Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte.
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