UVV-Fahrzeugkontrolle gewerblich genutzter Fahrzeuge
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Betriebssicherheit = Verkehrssicherheit + Arbeitssicherheit
Was besagt die UVV?
Den genauen gesetzlichen Rahmen bestimmen die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) „Fahrzeuge“ der Berufsgenossenschaft gemäß § 57 BGV D29. Dieser Paragraph besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen sind. Privatfahrzeuge, die zu dienstlichen oder geschäftlichen Zwecken eingesetzt werden, bleiben von der UVV unberührt.
Verkehrssicher heißt nicht betriebssicher
Die Prüfung des betriebssicheren Zustands eines Fahrzeugs betrifft sowohl die Verkehrs- als auch die Arbeitssicherheit. Eine Prüfung in Bezug auf Verkehrssicherheit ist nicht notwendig, wenn bei einer zeitnah erfolgten Hauptuntersuchung keine Mängel beanstandet wurden. Auch das mängelfreie Ergebnis einer Inspektion in einer autorisierten Fachwerkstatt kann den verkehrssicheren Zustand eines Fahrzeugs hinreichend belegen. Nichtsdestotrotz müssen in jedem Fall bestimmte Faktoren, die die Arbeitssicherheit betreffen, zusätzlich geprüft und dokumentiert werden. Hierbei gibt es bestimmte Prüfungsschwerpunkte wie z. B. die Themen Bremswirkung, Warnkleidung, Haltegriffe, Anhängevorrichtung oder Stoßdämpfer.
Welche Risiken entstehen bei der Missachtung der UVV?
Laut Gesetz steht jeder Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz ein. Deshalb müssen auch gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BGV) kontrolliert werden.
Wer als Unternehmer oder Fuhrparkleiter der Pflicht zur UVV-Fahrzeugkontrolle nicht nachkommt, muss im Schadensfall mit straf- und zivilrechtlichen Folgen rechnen. Es können sogar Bußgelder bis zu einer Höhe von € 10.000,- erhoben werden. Die Kosten für die regelmäßige UVV-Fahrzeugkontrolle fallen demgegenüber gering aus.
Ein weiteres Risiko für Unternehmer: Die Berufsgenossenschaft – als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung – kann die Versicherungsleistung verweigern, wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet hat, der auf eine Missachtung der UVV zurückzuführen ist.
Welchen Service bieten wir Ihnen an?
Die UVV-Fahrzeugkontrolle kann sowohl im Rahmen einer Inspektion als auch als separate Prüfung angeboten werden (z. B. für Fahrzeuge mit einem verlängerten Wartungsintervall von mehr als 12 Monaten, wie dem Ford Transit). Im Rahmen einer Inspektion reduzieren sich die zu prüfenden Punkte und damit der Aufwand für die UVV-Fahrzeugkontrolle: Bei einer separaten UVV-Fahrzeugkontrolle werden 34 Prüfpunkte abgefragt, während es in Kombination mit einer Inspektion nur noch bis zu 13 Prüfpunkte sind – je nachdem, ob die Inspektion mit oder ohne Komfortpaket durchgeführt wird und in welchem Inspektionsintervall sich das Fahrzeug befindet. Dementsprechend sinkt auch der zeitliche Aufwand, so dass mit der Kombination von Inspektion und UVV-Prüfung ein wirtschaftliches und attraktives Angebot entsteht.
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