Sicher durch die Hauptuntersuchung
Um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen vor. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen.
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Fahrzeugart | 1. Untersuchungs-interval nach der Erstzulassung | Weitere Untersuchungs-intervalle |
PKW | 36 Monate | 24 Monate |
Taxis und Mietfahrzeuge | 12 Monate | 12 Monate |
Motorräder / Leichtkrafträder | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 750 kg | 36 Monate | 24 Monate |
Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger | 24 Monate | 24 Monate |
Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 24 Monate | 24 Monate |
LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht | 12 Monate | 12 Monate |
Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) | 12 Monate | 12 Monate |
Bei der HU wird Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Funktion und des Zustandes der Bauteile und Systeme überprüft. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ebenfalls fester Bestandteil der HU.
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Untersuchungsbereiche bei der HU
Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Bremsanlage
Lenkanlage
Sichtverhältnisse
Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit
Umweltbelastung (Geräusche, Abgase (AU), Verlust von Flüssigkeiten, Gasanlagen im Antriebssystem)
An Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt.
Fristüberschreitung zur Hauptuntersuchung
Beim Überschreiten der Fristen zur Hauptuntersuchung liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, diese wird nach der Dauer der Überschreitung und dem Fahrzeugtyp mit Bußgeldern und ggf. mit Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg (gemäß Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)) bestraft.