Achsvermessung

Sicher durch die Hauptuntersuchung

Um die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Fahrzeuguntersuchungen vor. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen.

Zur Terminvereinbarung

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 Fahrzeugart

 1. Untersuchungs-interval nach 

der Erstzulassung

Weitere

 Untersuchungs-intervalle 

PKW

36 Monate

24 Monate

Taxis und Mietfahrzeuge

12 Monate

12 Monate

Motorräder / Leichtkrafträder

24 Monate

24 Monate

Anhänger bis 750 kg

36 Monate

24 Monate

Anhänger bis 3,5 t

 zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger   

24 Monate

24 Monate

Anhänger über 3,5 t

 zul. Gesamtgewicht

12 Monate

12 Monate

LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht

24 Monate

24 Monate

 LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht

12 Monate

12 Monate

Omnibusse

(mehr als 8 Fahrgastplätze)

12 Monate

12 Monate

Bei der HU wird Ihr Fahrzeug gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Funktion und des Zustandes der Bauteile und Systeme überprüft. Die Abgasuntersuchung (AU) ist ebenfalls fester Bestandteil der HU.

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Untersuchungsbereiche bei der HU

Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Bremsanlage
Lenkanlage
Sichtverhältnisse
Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit
Umweltbelastung (Geräusche, Abgase (AU), Verlust von Flüssigkeiten, Gasanlagen im Antriebssystem)
An Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt.

Zur Terminvereinbarung

Fristüberschreitung zur Hauptuntersuchung

Beim Überschreiten der Fristen zur Hauptuntersuchung liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, diese wird nach der Dauer der Überschreitung und dem Fahrzeugtyp mit Bußgeldern und ggf. mit Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg (gemäß Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)) bestraft.

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